MalhotraWebdesign · Hosting · Pflege

Archiv: Diese Fassung vom 26.10.2026 gilt für Verträge, die bis zum 30.10.2026 geschlossen wurden. Zur aktuellen Fassung

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webdesign, Hosting und Wartung

Adarsh Malhotra – Webdesign & Hosting, Am Hofhaus 1a, 65589 Hadamar, kontakt@adarshmalhotra.de – Stand: 26.10.2026

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Adarsh Malhotra, Am Hofhaus 1a, 65589 Hadamar („Anbieter“), und seinen Auftraggebern über folgende Leistungen: Konzeption, Gestaltung und Programmierung von Websites, Gestaltung von Logos und Grafiken, Texte, Anfrageformulare und mehrstufige Anfragestrecken („Funnels“), Suchmaschinenoptimierung, Einrichtung und Pflege von Unternehmensprofilen (z. B. Google-Unternehmensprofil), Hosting, Domainverwaltung, E-Mail-Postfächer sowie Wartung und Pflege.

(2) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Vereinen und Organisationen. Unternehmer ist auch, wer die Leistung für eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit im Nebenerwerb bestellt. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt der Anbieter keine Verträge nach diesen AGB. Der Auftraggeber bestätigt bei Vertragsschluss, dass er die Leistung nicht als Verbraucher bestellt.

(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn der Anbieter ihnen nicht widerspricht oder in ihrer Kenntnis leistet.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.

(5) Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Sie gilt auch für Folgeaufträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

(6) Für laufende Verträge (Hosting, Wartung) kann der Anbieter diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen geänderter Gesetze, Rechtsprechung oder Bedingungen des Rechenzentrumsbetreibers nötig ist; Leistungsumfang und Vergütung werden auf diesem Weg nicht geändert. Der Anbieter teilt Änderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht er, gelten die bisherigen Bedingungen weiter; beide Seiten können den betroffenen Vertrag dann mit einer Frist von einem Monat kündigen.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsarten

(1) Angebote des Anbieters sind 14 Tage gültig, sofern darin nichts anderes steht. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot fristgerecht in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Unterschrift annimmt.

(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und einem gegebenenfalls freigegebenen Konzept oder Entwurf. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis für genau diesen Umfang einschließlich der vereinbarten Korrekturschleifen.

(3) Leistungen über diesen Umfang hinaus, etwa zusätzliche Seiten, Funktionen, Sprachfassungen, Korrekturschleifen oder ein geänderter Entwurf, erbringt der Anbieter nur nach vorheriger Abstimmung in Textform. Sie werden zusätzlich nach Angebot oder zum vereinbarten Stundensatz vergütet.

(4) Die Erstellung von Websites, Logos, Grafiken und Texten ist ein Werkvertrag (Teil 2). Hosting, Domainverwaltung und E-Mail-Postfächer (Teil 3) sowie Wartung und Pflege (Teil 4) sind eigenständige, laufende Verträge, auch wenn sie im selben Angebot vereinbart werden. Sie können unabhängig voneinander beendet werden.

(5) Ein wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Platzierung in Suchmaschinen, Besucherzahlen, Anfragen, Umsatz) ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart ist.

(6) Der Anbieter darf fachkundige Dritte und Dienstleister einsetzen, insbesondere einen Rechenzentrumsbetreiber für das Hosting (§ 19). Er bleibt für seine Leistung verantwortlich.

§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle nötigen Inhalte und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter digitaler Form bereit, insbesondere Texte, Bilder, Logo (möglichst als Vektordatei), Farben, rechtliche Pflichtangaben (§ 14) und nötige Zugangsdaten (z. B. zu bestehenden Domains, Websites oder Unternehmensprofilen). Er benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.

(2) Verzögert sich das Projekt, weil Mitwirkungen fehlen oder verspätet erfolgen, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Nötiger Mehraufwand wird nach § 2 Abs. 3 vergütet.

(3) Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als 3 Monate, kann der Anbieter die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen. Wird das Projekt später fortgesetzt, wird die Zahlung auf die Gesamtvergütung angerechnet.

§ 4 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die Preise des Angebots. Der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet. Entfällt die Kleinunternehmerregelung während eines laufenden Vertrags, kann der Anbieter auf die danach erbrachten Leistungen die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich berechnen.

(2) Fremdkosten (z. B. Domaingebühren, Lizenzen für Bilder, Schriften, Plugins oder Erweiterungen, kostenpflichtige Dienste Dritter) werden nur berechnet, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder vom Auftraggeber vorher in Textform freigegeben sind.

(3) Soweit das Angebot keinen anderen Zahlungsplan vorsieht, gilt:

(4) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB); es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.

(5) Der Auftraggeber ist einverstanden, dass Rechnungen elektronisch übermittelt werden, z. B. als PDF per E-Mail.

(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Mit Gegenforderungen aus demselben Vertrag, insbesondere wegen Mängeln, ist die Aufrechnung stets zulässig.

(7) Erhöht der Rechenzentrumsbetreiber oder die Domain-Vergabestelle ihre Preise, kann der Anbieter die Vergütung für Hosting und Domains im selben Umfang anpassen. Er teilt dies mindestens 6 Wochen vorher in Textform mit und legt die Kostenänderung offen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % im Vertragsjahr, kann der Auftraggeber den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Sinken diese Kosten, gibt der Anbieter die Senkung entsprechend weiter.

§ 5 Einsatz von KI-Werkzeugen

(1) Der Anbieter setzt KI-gestützte Werkzeuge ein, insbesondere bei Programmierung, Gestaltung, Texten und Bildbearbeitung. Er prüft und verantwortet die Ergebnisse wie eigene Arbeit.

(2) Inhalte, die ganz oder wesentlich mit KI erzeugt werden und als solche erkennbar sein sollen oder müssen (z. B. generierte Bilder, Personen, Stimmen), setzt der Anbieter nur nach Absprache ein. Ist eine Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere nach Art. 50 der KI-Verordnung, bringt der Anbieter sie an. Der Auftraggeber entfernt sie nicht.

(3) An KI-generierten Bestandteilen bestehen häufig keine Urheberrechte. Der Anbieter räumt daran Nutzungsrechte nur ein, soweit solche Rechte bestehen; die tatsächliche Nutzung durch den Auftraggeber nach § 17 bleibt davon unberührt.

(4) Personenbezogene Daten aus Anfragen, Formularen oder E-Mails des Auftraggebers gibt der Anbieter nicht in KI-Werkzeuge ein.

§ 6 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist, also eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber (§ 19 Abs. 5) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung von Hilfspersonen des Anbieters. Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich, insbesondere Preise und Kalkulationen, Konzepte, Zugangsdaten, unveröffentlichte Inhalte und Betriebsinterna. Das gilt auch nach Ende des Vertrags.

(2) Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, sowie die Referenznutzung nach § 9. Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 8 Entwürfe und Präsentationen (Pitch-Schutz)

(1) Entwürfe, Konzepte, Layouts, Logo-Varianten und Präsentationen, die der Anbieter vor oder ohne Beauftragung vorlegt, bleiben sein geistiges Eigentum.

(2) Der Empfänger darf sie ohne Vertrag mit dem Anbieter weder selbst noch durch Dritte umsetzen, bearbeiten oder weitergeben. Tut er es dennoch, schuldet er dem Anbieter eine angemessene Vergütung, die sich an dessen üblichen Preisen für vergleichbare Leistungen orientiert. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Nicht ausgewählte Entwürfe und Varianten verbleiben beim Anbieter; Nutzungsrechte daran erhält der Auftraggeber nicht.

(4) Bloße allgemeine Ideen, Themen oder Stilrichtungen, die nicht auf den Vorlagen des Anbieters beruhen, sind nicht erfasst.

§ 9 Referenznutzung

(1) Der Anbieter darf die veröffentlichte Website, Logos und Grafiken in Form von Abbildungen, Bildschirmaufnahmen und Links sowie Name und Logo des Auftraggebers zeitlich unbeschränkt als Referenz nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, Präsentationen und Angeboten. Das gilt nicht, wenn der Auftraggeber dies im Angebot oder später in Textform ausdrücklich untersagt; ein späteres Verbot wirkt für die Zukunft.

(2) Noch nicht veröffentlichte Arbeiten zeigt der Anbieter erst nach Veröffentlichung durch den Auftraggeber oder mit seiner Zustimmung.

(3) Ein Hinweis auf den Anbieter auf der Website des Auftraggebers (z. B. im Fußbereich) erfolgt nur, wenn der Auftraggeber das wünscht.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Durchführung des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, insbesondere beim Hosting, bei Anfrageformularen und Funnels, E-Mail-Postfächern und bei der Wartung, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage). Er wird mit dem jeweiligen Vertrag Bestandteil der Vereinbarung.

Teil 2: Erstellung von Websites, Logos und Grafiken

§ 11 Leistungsumfang und Technik

(1) Der Anbieter erstellt die Website nach dem Angebot und dem freigegebenen Entwurf. Er setzt die Vorgaben mit gestalterischem Spielraum um. Abweichende Geschmacksvorstellungen begründen keinen Mangel.

(2) Die Wahl der Technik (z. B. Programmiersprachen, Aufbau, Werkzeuge) liegt beim Anbieter, soweit nichts anderes vereinbart ist. Websites werden in der Regel individuell programmiert; Änderungen erfolgen über den Anbieter, mit Ausnahme eines vereinbarten Redaktionsbereichs (§ 12).

(3) Die Website wird für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) und für Smartphone, Tablet und Desktop optimiert. Eine Darstellung in veralteten oder seltenen Browsern sowie eine Anpassung an spätere Browser-Versionen schuldet der Anbieter nicht.

(4) Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach anerkannten technischen und inhaltlichen Grundsätzen. Bestimmte Platzierungen oder Ergebnisse sind nicht geschuldet, da Suchmaschinen ihre Bewertung selbst und ohne Einfluss des Anbieters festlegen. Dasselbe gilt für Unternehmensprofile, deren Prüfung und Freischaltung beim jeweiligen Plattformbetreiber liegt.

(5) Eine barrierefreie Umsetzung nach einem bestimmten Standard (z. B. WCAG 2.1 AA) schuldet der Anbieter nur, wenn sie vereinbart ist.

(6) Dienste Dritter (z. B. Karten, Videos, Statistik, externe Schriften, Bewertungs- oder Buchungssysteme) bindet der Anbieter nur nach Absprache ein. Schriften werden, soweit möglich, auf dem eigenen Server bereitgestellt.

§ 12 Redaktionsbereich

(1) Ist ein Redaktionsbereich vereinbart, kann der Auftraggeber in einem festgelegten Bereich der Website (z. B. „News“, „Aktuelles“ oder „Blog“) selbst Beiträge anlegen, bearbeiten und veröffentlichen. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot.

(2) Für Inhalte, die er selbst einstellt, ist allein der Auftraggeber verantwortlich, insbesondere für Rechte an Texten und Bildern, die Rechtmäßigkeit der Aussagen und die Einwilligung abgebildeter Personen. § 22 gilt.

(3) Der Auftraggeber hält seine Zugangsdaten geheim, verwendet ein sicheres Passwort und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Zugänge erhalten nur Personen, die er dazu berechtigt.

(4) Die Behebung von Fehlern oder Schäden, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter entstehen, denen er Zugang gewährt hat, ist eine Zusatzleistung nach § 2 Abs. 3.

(5) Sicherheits- und Funktionsupdates für den Redaktionsbereich nach der Abnahme sind Teil der Wartung (Teil 4). Ohne Wartungsvertrag ist der Anbieter dazu nicht verpflichtet.

§ 13 Anfrageformulare und Funnels

(1) Anfrageformulare und Funnels (mehrstufige Anfragestrecken, bei denen Interessenten Schritt für Schritt Fragen beantworten) leiten die Eingaben per E-Mail an eine vom Auftraggeber benannte Adresse weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Anbieter richtet den Versand nach dem Stand der Technik ein. Er kann nicht garantieren, dass jede Nachricht zugestellt wird, etwa wenn Spamfilter des Empfängers sie aussortieren. Der Auftraggeber prüft regelmäßig auch seinen Spam-Ordner und meldet Auffälligkeiten.

(3) Die Datenschutzhinweise im Formular und die rechtlichen Texte dazu stellt der Auftraggeber nach § 14 bereit.

§ 14 Rechtliche Pflichtangaben und Verantwortung für Inhalte

(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Website die für ihn geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt, insbesondere Impressum (§ 5 DDG), Datenschutzerklärung, Einwilligungen für Cookies und Dienste Dritter, Anforderungen an die Barrierefreiheit (z. B. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) sowie berufs- und branchenspezifische Pflichtangaben (z. B. Erstinformation bei Versicherungsvermittlern).

(2) Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen (§ 2 RDG). Er erstellt und prüft keine Rechtstexte, sondern baut die vom Auftraggeber gelieferten Texte ein. Weist er auf offensichtlich fehlende Angaben hin, ist das keine rechtliche Prüfung.

(3) Für die Inhalte der Website, insbesondere Werbeaussagen und deren Zulässigkeit nach Wettbewerbs- und Markenrecht, ist der Auftraggeber verantwortlich. Das gilt auch für Texte, die der Anbieter nach den Angaben des Auftraggebers formuliert; der Auftraggeber prüft sie vor der Freigabe.

§ 15 Entwurf, Korrekturen und Abnahme

(1) Ein Website-Projekt läuft in der Regel in zwei Stufen: Zuerst legt der Anbieter einen Entwurf vor, dann setzt er die Website nach dem freigegebenen Entwurf um. Logos und Grafiken werden nach demselben Prinzip als Entwurf und Reinzeichnung erstellt.

(2) Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, sind 2 Korrekturschleifen zum Entwurf und 1 Korrekturschleife nach der Umsetzung enthalten. Eine Korrekturschleife ist die Umsetzung der gebündelten Änderungswünsche zu einer vorgelegten Fassung. Weitere Schleifen sowie Wünsche, die über den freigegebenen Entwurf hinausgehen, sind Zusatzleistungen nach § 2 Abs. 3. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Mängeln bleiben unberührt.

(3) Der Anbieter stellt Entwürfe und Fassungen über einen Vorschau-Link bereit. Vorschauen sind nicht für Suchmaschinen freigegeben und nicht zur Veröffentlichung oder Weitergabe bestimmt.

(4) Der Auftraggeber teilt Änderungswünsche gebündelt in Textform innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage mit. Die Freigabe des Entwurfs erklärt er in Textform.

(5) Die Abnahme erklärt der Auftraggeber in Textform. Nach Fertigstellung setzt der Anbieter eine Abnahmefrist von 14 Tagen. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung.

(6) Schaltet der Anbieter die Website auf Wunsch des Auftraggebers live, gilt sie mit der Freischaltung als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht zuvor oder gleichzeitig Mängel in Textform angezeigt hat.

§ 16 Termine und Absage

(1) Vereinbarte Fertigstellungstermine verlängern sich angemessen, wenn Inhalte, Feedback oder Freigaben des Auftraggebers später eingehen als vereinbart. Kann der Anbieter einen Termin wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund, den er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, informiert er den Auftraggeber unverzüglich; der Termin verschiebt sich um die Dauer der Verhinderung.

(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit in Textform kündigen (§ 648 BGB). Der Anbieter kann dann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs verlangen. Stattdessen kann er pauschal folgenden Anteil der vereinbarten Gesamtvergütung berechnen:

Zeitpunkt der Kündigung Pauschale
vor Beginn der Arbeiten am Entwurf 15 %
nach Vorlage des ersten Entwurfs 40 %
nach Freigabe des Entwurfs, während der Umsetzung 75 %
nach Vorlage der fertigen Website zur Abnahme 95 %

(3) Wurden bei der Kündigung bereits Leistungen erbracht, deren Wert über der Pauschale liegt, beträgt die Vergütung mindestens den Wert dieser Leistungen.

(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Betrag zusteht. Geleistete Zahlungen werden angerechnet.

(5) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigen Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, fällt keine Pauschale an.

§ 17 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung die folgenden Nutzungsrechte, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

(2) Logos: Der Auftraggeber erhält am freigegebenen Logo ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und zur Anmeldung als Marke. Der Anbieter nutzt das Logo danach nur noch als Referenz nach § 9.

(3) Website-Gestaltung und Texte: An der für ihn geschaffenen Gestaltung und den für ihn geschriebenen Texten erhält der Auftraggeber ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine Website und seinen sonstigen Auftritt (z. B. Social Media, Drucksachen).

(4) Programmcode: Am Programmcode der Website erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, ihn für seine Website zu nutzen, zu ändern und durch Dritte ändern zu lassen. Allgemeine Bausteine, Funktionen und Vorlagen, die nicht speziell für den Auftraggeber geschaffen wurden, darf der Anbieter weiter verwenden. Die Website-Dateien in ihrer veröffentlichten Form erhält der Auftraggeber bei Ende des Hostings (§ 26) oder auf Anfrage.

(5) Projekt- und Arbeitsdateien (z. B. offene Grafik- und Layoutdateien) sowie nicht ausgewählte Entwürfe sind nicht Teil der Leistung. Der Anbieter gibt sie nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Vergütung heraus. Das Logo liefert er in den üblichen Endformaten (z. B. SVG, PDF, PNG).

(6) Material Dritter: Für Bilder aus Bilddatenbanken, Schriften, Open-Source-Software und andere Bestandteile Dritter gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Der Auftraggeber ist an diese Bedingungen gebunden; der Anbieter stellt sie auf Anfrage bereit.

(7) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Logos, Videos) die nötigen Rechte hat, und stellt den Anbieter bei einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.

§ 18 Mängel

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 6 Abs. 1 und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(2) Kein Mangel sind insbesondere gestalterische Entscheidungen im Rahmen des freigegebenen Entwurfs, Störungen durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, durch später geänderte Browser, Betriebssysteme oder Dienste Dritter sowie fehlerhafte Inhalte, die der Auftraggeber geliefert hat.

Teil 3: Hosting, Domains und E-Mail

§ 19 Hosting

(1) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber Speicherplatz für seine Website und die vereinbarten Funktionen auf Servern eines Rechenzentrumsbetreibers bereit (derzeit ALL-INKL.COM, Serverstandort Deutschland). Speicherplatz, Datenbanken, Postfächer und weitere Merkmale ergeben sich aus dem Angebot.

(2) Der Anbieter darf den Rechenzentrumsbetreiber wechseln, wenn die Leistung gleichwertig bleibt, die Server in der Europäischen Union stehen und der Datenschutz gewahrt ist. Er informiert den Auftraggeber vorher nach den Regeln der Anlage (Auftragsverarbeitung).

(3) Der Anbieter sagt keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Er sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für einen störungsfreien Betrieb und gibt die Leistungen des Rechenzentrumsbetreibers weiter. Kurzzeitige Unterbrechungen für Wartung und Sicherheit sind möglich. Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. beim Rechenzentrum, in Netzen Dritter oder durch Angriffe), begründen Ansprüche nur nach § 6.

(4) Der Anbieter sichert die Website-Dateien bei Abnahme und nach von ihm vorgenommenen Änderungen. Zusätzlich gelten die Datensicherungen des Rechenzentrumsbetreibers. Eine bestimmte Wiederherstellungszeit ist nicht geschuldet.

(5) Inhalte, die der Auftraggeber selbst einstellt (z. B. Beiträge im Redaktionsbereich) und E-Mails, sichert er in angemessenen Abständen selbst. Der Anbieter stellt ihm dazu auf Anfrage einen Export bereit.

§ 20 Domains

(1) Der Anbieter registriert und verwaltet Domains im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Inhaber der Domain wird der Auftraggeber. Es gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z. B. DENIC für .de-Domains).

(2) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Vergabe. Er schuldet die Registrierung einer gewünschten Domain erst, wenn sie bestätigt ist.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass die gewünschte Domain keine Rechte Dritter (z. B. Marken- oder Namensrechte) verletzt, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter wegen der Domain frei.

(4) Bei Vertragsende gibt der Anbieter die Domain frei und übergibt dem Auftraggeber den Code für den Umzug zu einem anderen Anbieter (AuthCode), sobald alle fälligen Forderungen aus dem Hostingvertrag beglichen sind. Kündigt der Auftraggeber eine Domain und gibt er keine Umzugsanweisung, darf der Anbieter sie nach Vertragsende bei der Vergabestelle zurückgeben (löschen).

§ 21 E-Mail-Postfächer

(1) Umfang und Anzahl der Postfächer ergeben sich aus dem Angebot. Der Abruf erfolgt über gängige Programme oder eine Weboberfläche.

(2) Spam- und Virenfilter können im Einzelfall auch erwünschte Nachrichten aussortieren. Der Anbieter haftet dafür nur nach § 6.

(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für geschäftliche E-Mails (z. B. nach Handels- und Steuerrecht) erfüllt der Auftraggeber selbst, etwa durch eine eigene Archivierung. Ein Postfach ist kein Archiv im Sinne dieser Pflichten.

§ 22 Zulässige Nutzung

(1) Der Auftraggeber nutzt Website, Speicherplatz und Postfächer nur im Rahmen der Gesetze. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte (z. B. Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten, Beleidigungen, volksverhetzende, jugendgefährdende oder strafbare Inhalte), der Versand unerwünschter Werbung (Spam), Schadsoftware, Phishing sowie eine Nutzung, die die Server oder andere Kunden übermäßig belastet oder gefährdet.

(2) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden unzulässigen Nutzung beruhen.

§ 23 Umgang mit gemeldeten Inhalten

(1) Kontaktstelle für Behörden, Nutzer und Dritte nach Art. 11 und 12 des Digital Services Act (DSA) ist die E-Mail-Adresse kontakt@adarshmalhotra.de. Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich.

(2) Wer Inhalte auf einer vom Anbieter gehosteten Website für rechtswidrig hält, kann sie an diese Adresse melden. Die Meldung soll die genaue Fundstelle (URL), eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person (außer bei bestimmten Straftaten) und die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind (Art. 16 DSA).

(3) Der Anbieter prüft Meldungen persönlich, zeitnah und sorgfältig; automatisierte Entscheidungen trifft er nicht. Er informiert in der Regel zuerst den Auftraggeber und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe. Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten oder Gefahr im Verzug kann er den betroffenen Inhalt sofort sperren.

(4) Mögliche Maßnahmen sind, abgestuft nach Schwere: ein Hinweis an den Auftraggeber, die Sperrung oder Entfernung des einzelnen Inhalts und, nur bei schweren oder wiederholten Verstößen, die Sperrung der Website oder des Postfachs. Der Anbieter begründet jede Beschränkung gegenüber dem Auftraggeber (Art. 17 DSA) und teilt der meldenden Person seine Entscheidung mit. Der Auftraggeber kann der Entscheidung in Textform widersprechen; der Anbieter prüft sie dann erneut.

(5) Erfährt der Anbieter von Umständen, die den Verdacht einer Straftat mit Gefahr für Leben oder Sicherheit von Personen begründen, informiert er die zuständigen Behörden (Art. 18 DSA).

§ 24 Sperrung

(1) Der Anbieter kann Website oder Postfächer ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn

(2) Die Sperrung beschränkt sich auf das Nötige und wird aufgehoben, sobald der Grund entfällt. Hat der Auftraggeber den Grund zu vertreten, bleibt er zur Zahlung verpflichtet.

§ 25 Laufzeit und Kündigung

(1) Hosting-, Domain- und E-Mail-Leistungen haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Bereitstellung. Sie verlängern sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden. Das Angebot kann andere Laufzeiten vorsehen.

(2) Unabhängig davon kann der Auftraggeber jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten verlangen, dass seine Daten zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme übertragen oder gelöscht werden (Anbieterwechsel nach Art. 23 ff. Data Act). Der Vertrag endet dann mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels nach § 26. Erfolgt der Wechsel vor Ablauf der Mindestlaufzeit, wird die bereits gezahlte Vergütung für das laufende Vertragsjahr als angemessene Entschädigung für die vorzeitige Beendigung nicht erstattet, soweit der Anbieter dadurch keine Kosten erspart; ersparte Kosten erstattet er.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Abmahnung wiederholt gegen § 22 verstößt oder mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten länger als 60 Tage im Verzug ist.

§ 26 Datenübergabe und Anbieterwechsel

(1) Bei Kündigung oder Wechselverlangen unterstützt der Anbieter den Auftraggeber beim Wechsel. Exportiert werden können:

Nicht exportiert werden Projekt- und Arbeitsdateien (§ 17 Abs. 5) sowie interne Werkzeuge und Zugänge des Anbieters zum Rechenzentrum.

(2) Nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von bis zu 30 Tagen, in dem die Leistungen weiterlaufen und der Wechsel durchgeführt wird. Der Auftraggeber kann ihn einmal verlängern, wenn er das für nötig hält.

(3) Für den Export und die Wechselunterstützung nach Absatz 1 berechnet der Anbieter kein Entgelt. Die Einrichtung beim neuen Anbieter, eine Anpassung der Website an dessen Technik oder ein Umzug durch den Anbieter selbst sind Zusatzleistungen.

(4) Nach Ende des Übergangszeitraums hält der Anbieter die Daten noch mindestens 30 Tage zum Abruf bereit. Danach löscht er sie vollständig, sofern nichts anderes vereinbart ist oder eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

Teil 4: Wartung und Pflege

§ 27 Wartung und Pflege

(1) Wartung und Pflege werden als laufende Leistung (Abo) vereinbart. Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem Angebot, z. B. Sicherheits- und Funktionsupdates für Redaktionsbereich und Server-Software der Website, regelmäßige Funktionsprüfungen (z. B. Formulare), Datensicherungen und ein monatliches Kontingent für kleine Änderungen.

(2) Die Wartung ist eine Dienstleistung. Der Anbieter schuldet die sorgfältige Durchführung, nicht einen bestimmten Erfolg wie absolute Sicherheit vor Angriffen. Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie vereinbart sind.

(3) Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Darüber hinausgehende Änderungen werden nach § 2 Abs. 3 vergütet.

(4) Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem Angebot. Fehlt eine Regelung, gilt § 25 Abs. 1 und 3 entsprechend.

(5) Ohne Wartungsvertrag ist der Anbieter nach der Abnahme nicht zu Updates verpflichtet. Er empfiehlt die Wartung, weil ungepflegte Software ein Sicherheitsrisiko ist. Die Folgen unterlassener Updates trägt in diesem Fall der Auftraggeber.

Teil 5: Schlussbestimmungen

§ 28 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf auch am Sitz des Auftraggebers klagen.

(3) Für Erklärungen nach diesen AGB genügt die Textform (z. B. E-Mail).

(4) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anlage: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO